Grundsätzlich sollte man sich vor dem Flug bei der jeweiligen Airline persönlich informieren und sich keine Sorgen machen, denn:
Ihre Geige darf mitreisen!
Offiziell heißt es "Instrumente, die der Passagier problemlos aus seinem Schoß tragen kann, ohne dabei andere Passagiere zu belästigen, darf er als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen." Die Instrumente dürfen nur so groß sein, dass sie auch durch die Bord-Tür passen (wie logisch

) und für besonders teure Instrumente muss ein extra Sitzplatz gebucht werden. (Hier könnte man darüber diskutieren, wann ein Instrument BESONDERS teuer ist...)
Auf jedem Fall müssen Sie am Check-In Ihr Instrument anmelden. Oftmals wird der Koffer dann als "Freigepäck" gekennzeichnet, dann gibt es keine Probleme.
Bei der Lufthansa ist es zum Beispiel über die Größe und das Gewicht geregelt. "Ein Handgepäckstück darf nicht größer als 55x40x20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein." Alles was größer ist, wird im Frachtraum transportiert. Allerdings gibt es besondere Konditionen, die je nach Fluglänge und Reiseziel variieren. Dies bezüglich wird man also ebenfalls gebeten, sich im voraus zu informieren.
Zur Aufgabe der Geige als Frachtgepäck: Lassen Sie Ihre Geige versichern!!! Fracht ist Fracht - genauso wie Koffer und Wäschesäcke vom Band auf die Luggage-Wagen geworfen werden, wird auch ein Geigenkoffer misshandelt. Socken und Unterhosen nehmen dabei natürlich keinen Schaden, aber bitte denken Sie an Ihre arme Geige. Und leider übernimmt bei weitem nicht jede Airline Haftung für den Schaden - was natürlich besonders bei Orchesterreisen ärgerlich ist, weil die Geige funktionieren muss, wenn man den Flieger verlässt! AirBerlin hat dafür extra einen Kundenservice eingerichtet und trägt den Schaden, nicht so die Lufthansa.
Kostenpunkt: Zwischen 20,- € und 45,- €!
Quellen
www.jat.comLufthansaLufthansaLufthansaAirBerlin